A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

Ein Konsul bekleidete das höchste wählbare, politische Amt der römischen Republik (509 bis 27 v. Chr.). Die alten Römer betrachteten das Konsulat als die höchste Stufe des cursus honorum (eine aufsteigende Folge von öffentlichen Ämtern „Karriere“, die die Politiker anstrebten). Jedes Jahr wählten die Bürger Roms zwei Konsuln, die gemeinsam für ein Jahr im Amt blieben. Die Konsuln hielten abwechselnd eine monatliche Pause, wenn beide in Rom waren und sich das Imperium eines Konsuls über Rom und alle seine Provinzen erstreckte.

Es gab zwei Konsuln, damit diese sich gegenseitig kontrollieren konnten.

Nach der Gründung des Imperiums (27 v. Chr.) wurden die Konsuln zu bloßen symbolischen Vertretern des republikanischen Erbes Roms und besaßen nur sehr wenig Macht und Autorität, da der Kaiser als oberste Autorität fungierte.