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Ein Weltkulturerbe ist eine Landmarke oder ein Gebiet, das durch eine internationale Konvention, die von der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) verwaltet wird, rechtlich geschützt ist. Welterbestätten werden von der UNESCO wegen ihrer kulturellen, historischen, wissenschaftlichen oder sonstigen Bedeutung ausgewiesen. Um ausgewählt zu werden, muss ein Welterbe ein einzigartiges Wahrzeichen sein, das geografisch und historisch identifizierbar ist und eine besondere kulturelle oder physische Bedeutung hat. Welterbestätten können beispielsweise antike Ruinen oder historische Strukturen, Gebäude, Städte, Wüsten, Wälder, Inseln, Seen, Denkmäler, Berge oder Wildnisgebiete sein.