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Collegia

Als Collegia oder Collegium wurde im antiken Rom ein nichtstaatlicher Zusammenschluss bezeichnet, der durch die ausgeführten Aufgaben einen öffentlich-rechtlichen Charakter hatte. Beispiele hierfür sind Gilden von handwerklichen Berufsgruppen oder die der Kaufleute.

Colonia

Colonia war die Bezeichnung für eine Siedlung, in einem Gebiet, welches außerhalb Roms liegt und  – häufig im Krieg – erobert wurde.